Eigenheim in München und Umgebung
Allgemein zum Eigenheim
- Siehe Eigenheim
- Eine Alternative zum echten Eigenheim in München ist die Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft, z.B.:
- WOGENO.
- Siehe auch #Ökologisches Eigenheim
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Angebote
- immoscout.de
- Süddeutsche Zeitung (Freitagsausgabe)
- Zwangsversteigerungen am Amtsgericht München (Übersicht über Versteigerungstermine)
Einzelne Anbieter:
Preisvergleich
- immoverkauf24.de gibt einen kostenlosen Preisspiegel für Immobilien in München heraus.
- Anhaltspunkt für den Kaufpreis eines Eigenheims ist die für das Objekt zu erzielende Miete. Zu deren Bestimmung hilft der Mietspiegel der Stadt München.
- Bei rein landwirtschaftlichen Flächen gibt es ganz andere Preise:
Viewer
- Google Maps
- Microsoft Bing Maps bietet u.a. Vogelperspektive (Schrägansicht auf die Gebäude).
- Der BayernViewer der Bayerischen Vermessungsverwaltung bietet grundstücksgenaue Adressenangaben (nicht z.T. leicht verschoben wie es bei Google Maps der Fall sein kann).
Ökologisches Eigenheim
- Genossenschaft Wagnis setzt sich autofreies Wohnen zum Ziel.
- nest-passiv ist eine Baubetreuungsgesellschaft, die Passiv-Häuser in München und Umgebung erstellt. Projekt für 2009: Berg am Laim, Doppelhaushälften zwischen 140 und 155 qm und ca. 300 qm Grund.
- Baufritz erstellt ökologische Holzhäuser. U.a. bietet Baufritz auch Schutz gegen Elektrosmog.
- Wohnen ohne Auto will ein Projekt am Ackermannbogen verwirklichen.
Baufinanzierung
- Siehe Baufinanzierung
- München-Modell (private Website/Website der Stadt)
- Die Einkommensgrenzen des Münchner Modells richten sich nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes - WoFG i.V.m. § 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung:
Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich:
- für einen Einpersonenhaushalt 19.000 (Art. 11 BayWoFöG statt nach Bundes-WoFöG: 12.000 Euro),
- für einen Zweipersonenhaushalt 29.000 (18.000) Euro,
- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.500 (4.100) Euro.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 1.000 (500) Euro.
Die Einkommensberechnung erfolgt wohl nach dem BayWoFöG.
- Grundsätzlich Summe der Jahreseinkommen (Summe der postiven Einkünfte/keine Verrechnung mit negativen Einkünften möglich, Art. 6 Abs. 1 BayWoFöG)
- zzgl. steuerfreie, nicht steuerbare und andere bei der Summe der positiven Einkünfte nicht berücksichtigte Einnahmen für die Bestreitung des Lebensunterhalts Art. 6 Abs. 2 BayWoFöG (check: VO des StMI)
- abzgl. pauschal je 10 % für Steuern, Krankenversicherung, Lebensversicherung (also maximal 30 %)
- abzgl. ein Freibetrag von 5.000 € für junge Paare (beide unter 40 Jahre alt) bis zum 5. Kalenderjahr nach der Eheschließung (Art. 5. 1Abs. 1 Nr. 2 BayWoFöG).
Einrichtung
Küchen
- XXXLutz auf der Schwanthalerhöhe
- http://www.marquardt-kuechen.de in der Landsbergerstraße
Bad
Siehe Bad