Eigenheim in München und Umgebung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Häufig kann man sich in München keine Wohnung oder gar ein Haus mit Garten leisten. Die Alternative dazu ist ein Kleingarten in einer Anlage (auch Schrebergarten genannt). In München sind die Kleingartenvereine im [http://www.kleingartenverband-muenchen.de/kleingartenverband-muenchen-ev.html Kleingartenverband München e.V.] zusammengefasst. | + | Häufig kann man sich in München keine Wohnung oder gar ein Haus mit Garten leisten. Die Alternative dazu ist ein Kleingarten in einer Anlage (auch Schrebergarten genannt). |
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+ | In München sind die Kleingartenvereine im [http://www.kleingartenverband-muenchen.de/kleingartenverband-muenchen-ev.html Kleingartenverband München e.V.] zusammengefasst. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder der einzelnen Vereine lassen sich im Wesentlichen aus [http://www.kleingartenverband-muenchen.de/fileadmin/Downloads/ALL.PACHT_20091005111601.pdf den Allgemeinen Pachtbestimmungen und der Gartenordnung] entnehmen. | ||
Eine Anmeldung erfolgt bei dem einzelnen Verein, z.B. im Hirschgarten beim [http://www.kleingartenverein-nw4.de/ Kleingartenverein Nord-West 04]. | Eine Anmeldung erfolgt bei dem einzelnen Verein, z.B. im Hirschgarten beim [http://www.kleingartenverein-nw4.de/ Kleingartenverein Nord-West 04]. |
Version vom 12. Juli 2015, 05:35 Uhr
Allgemein zum Eigenheim
- Siehe Eigenheim
- Eine Alternative zum echten Eigenheim in München ist die Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft, z.B.:
- WOGENO.
- Siehe auch #Ökologisches Eigenheim
Garten
Häufig kann man sich in München keine Wohnung oder gar ein Haus mit Garten leisten. Die Alternative dazu ist ein Kleingarten in einer Anlage (auch Schrebergarten genannt).
In München sind die Kleingartenvereine im Kleingartenverband München e.V. zusammengefasst. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder der einzelnen Vereine lassen sich im Wesentlichen aus den Allgemeinen Pachtbestimmungen und der Gartenordnung entnehmen.
Eine Anmeldung erfolgt bei dem einzelnen Verein, z.B. im Hirschgarten beim Kleingartenverein Nord-West 04.
Neben den städtischen Kleingärten gibt es noch weitere Anlagen, z.B. die Bahn-Landwirtschaft München West.
Siehe auch Photovoltaik.
Suche
Angebote
- immoscout.de
- Süddeutsche Zeitung (Freitagsausgabe)
- Zwangsversteigerungen am Amtsgericht München (Übersicht über Versteigerungstermine)
Einzelne Anbieter:
Preisvergleich
- immoverkauf24.de gibt einen kostenlosen Preisspiegel für Immobilien in München heraus.
- Anhaltspunkt für den Kaufpreis eines Eigenheims ist die für das Objekt zu erzielende Miete. Zu deren Bestimmung hilft der Mietspiegel der Stadt München.
- Bei rein landwirtschaftlichen Flächen gibt es ganz andere Preise:
Viewer
- Google Maps
- Microsoft Bing Maps bietet u.a. Vogelperspektive (Schrägansicht auf die Gebäude).
- Der BayernViewer der Bayerischen Vermessungsverwaltung bietet grundstücksgenaue Adressenangaben (nicht z.T. leicht verschoben wie es bei Google Maps der Fall sein kann).
Ökologisches Eigenheim
- Genossenschaft Wagnis setzt sich autofreies Wohnen zum Ziel.
- nest-passiv ist eine Baubetreuungsgesellschaft, die Passiv-Häuser in München und Umgebung erstellt. Projekt für 2009: Berg am Laim, Doppelhaushälften zwischen 140 und 155 qm und ca. 300 qm Grund.
- Baufritz erstellt ökologische Holzhäuser. U.a. bietet Baufritz auch Schutz gegen Elektrosmog.
- Wohnen ohne Auto will ein Projekt am Ackermannbogen verwirklichen.
Siehe auch Photovoltaikanlage
Baufinanzierung
- Siehe Baufinanzierung
- München-Modell (private Website/Website der Stadt)
- Die Einkommensgrenzen des Münchner Modells richten sich nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes - WoFG i.V.m. § 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung:
Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich:
- für einen Einpersonenhaushalt 19.000 (Art. 11 BayWoFöG statt nach Bundes-WoFöG: 12.000 Euro),
- für einen Zweipersonenhaushalt 29.000 (18.000) Euro,
- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.500 (4.100) Euro.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 1.000 (500) Euro.
Die Einkommensberechnung erfolgt wohl nach dem BayWoFöG.
- Grundsätzlich Summe der Jahreseinkommen (Summe der postiven Einkünfte/keine Verrechnung mit negativen Einkünften möglich, Art. 6 Abs. 1 BayWoFöG)
- zzgl. steuerfreie, nicht steuerbare und andere bei der Summe der positiven Einkünfte nicht berücksichtigte Einnahmen für die Bestreitung des Lebensunterhalts Art. 6 Abs. 2 BayWoFöG (check: VO des StMI)
- abzgl. pauschal je 10 % für Steuern, Krankenversicherung, Lebensversicherung (also maximal 30 %)
- abzgl. ein Freibetrag von 5.000 € für junge Paare (beide unter 40 Jahre alt) bis zum 5. Kalenderjahr nach der Eheschließung (Art. 5. 1Abs. 1 Nr. 2 BayWoFöG).
Einrichtung
Küchen
- XXXLutz auf der Schwanthalerhöhe
- http://www.marquardt-kuechen.de in der Landsbergerstraße
Bad
Siehe Bad