Eigenheim in München und Umgebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Januar 2014, 16:38 Uhr

Allgemein zum Eigenheim

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Angebote


Einzelne Anbieter:

Preisvergleich

  • immoverkauf24.de gibt einen kostenlosen Preisspiegel für Immobilien in München heraus.
  • Anhaltspunkt für den Kaufpreis eines Eigenheims ist die für das Objekt zu erzielende Miete. Zu deren Bestimmung hilft der Mietspiegel der Stadt München.

Viewer

  • Google Maps
  • Microsoft Bing Maps bietet u.a. Vogelperspektive (Schrägansicht auf die Gebäude).
  • Der BayernViewer der Bayerischen Vermessungsverwaltung bietet grundstücksgenaue Adressenangaben (nicht z.T. leicht verschoben wie es bei Google Maps der Fall sein kann).

Ökologisches Eigenheim

  • nest-passiv ist eine Baubetreuungsgesellschaft, die Passiv-Häuser in München und Umgebung erstellt. Projekt für 2009: Berg am Laim, Doppelhaushälften zwischen 140 und 155 qm und ca. 300 qm Grund.
  • Baufritz erstellt ökologische Holzhäuser. U.a. bietet Baufritz auch Schutz gegen Elektrosmog.

Baufinanzierung

Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich:

  • für einen Einpersonenhaushalt 19.000 (Art. 11 BayWoFöG statt nach Bundes-WoFöG: 12.000 Euro),
  • für einen Zweipersonenhaushalt 29.000 (18.000) Euro,
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.500 (4.100) Euro.

Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 1.000 (500) Euro.

Die Einkommensberechnung erfolgt wohl nach dem BayWoFöG.

  • Grundsätzlich Summe der Jahreseinkommen (Summe der postiven Einkünfte/keine Verrechnung mit negativen Einkünften möglich, Art. 6 Abs. 1 BayWoFöG)
  • zzgl. steuerfreie, nicht steuerbare und andere bei der Summe der positiven Einkünfte nicht berücksichtigte Einnahmen für die Bestreitung des Lebensunterhalts Art. 6 Abs. 2 BayWoFöG (check: VO des StMI)
  • abzgl. pauschal je 10 % für Steuern, Krankenversicherung, Lebensversicherung (also maximal 30 %)
  • abzgl. ein Freibetrag von 5.000 € für junge Paare (beide unter 40 Jahre alt) bis zum 5. Kalenderjahr nach der Eheschließung (Art. 5. 1Abs. 1 Nr. 2 BayWoFöG).


Einrichtung

Küchen

Bad

Siehe Bad

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