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Die Banken müssen Drittanbietern nach Zustimmung der Kunden Zugriff auf Kontoinformationen nach Maßgabe der 2. Zahlungsverkehrsrichtlinie (Payment Service Directive 2 - PSD2) geben und Zahlungsvorgänge über eine API auslösen lassen.
 
Die Banken müssen Drittanbietern nach Zustimmung der Kunden Zugriff auf Kontoinformationen nach Maßgabe der 2. Zahlungsverkehrsrichtlinie (Payment Service Directive 2 - PSD2) geben und Zahlungsvorgänge über eine API auslösen lassen.
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Genutzt werden dürfen solche APIs aber nur von der Finanzaufsicht zugelassene Drittanbieter.<ref>Vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/PSD2-Banken-muessen-Schnittstellen-fuer-Testphase-freigeben-4336579.html</ref>
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==== Registrierung bei der Bafin ====
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Genutzt werden dürfen solche APIs aber nur von der Finanzaufsicht zugelassene Drittanbieter.<ref>Vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/PSD2-Banken-muessen-Schnittstellen-fuer-Testphase-freigeben-4336579.html</ref> Siehe dazu
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* [https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/ZahlungsinstituteRegister/register_zahlungsinstitute_node.html Info zur Registrierungsdatenbank]
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* [https://portal.mvp.bafin.de/database/ZahlInstInfo/suche.do Datenbank der Bafin] - Nach ZAG-Institute suchen - Filter: Registriertes Zahlungsinstitut
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==== Weiterführendes zu PSD2-APIs ===
 
Siehe  
 
Siehe  
 
* https://www.openbankingeurope.eu/
 
* https://www.openbankingeurope.eu/

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