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* Einen solchen Ausschluss enthalten schon die [http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/rechtsschutzversicherung/ Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.] am Ende von Punkt 3.2.2.
 
* Einen solchen Ausschluss enthalten schon die [http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/rechtsschutzversicherung/ Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.] am Ende von Punkt 3.2.2.
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* Die Auxilia sieht einen solchen Ausschluss in § 3 (1) d) dd) ihrer [http://www.ks-auxilia.de/rechtsschutz/Service/Rechtsschutzbedingungen.htm Versicherungsbedingungen] vor.
 
* Die Debeka sieht den Ausschluss von Immobilienfinanzierungen in § 3 (1) d) dd) ihrer "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Debeka ARB 2012)" vor.
 
* Die Debeka sieht den Ausschluss von Immobilienfinanzierungen in § 3 (1) d) dd) ihrer "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Debeka ARB 2012)" vor.
 
* Die [http://www.huk.de/kundenservice/versicherungsbedingungen.jsp HUK Coburg] sieht den Ausschluss ebenfalls am Ende von  § 3 (1) d) der [http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/rechtsschutz/bedingungen_rs.pdf Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013)] vor.
 
* Die [http://www.huk.de/kundenservice/versicherungsbedingungen.jsp HUK Coburg] sieht den Ausschluss ebenfalls am Ende von  § 3 (1) d) der [http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/rechtsschutz/bedingungen_rs.pdf Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013)] vor.

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