* Die Debeka sieht den Ausschluss von Immobilienfinanzierungen in § 3 (1) d) dd) ihrer "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Debeka ARB 2012)" vor. | * Die Debeka sieht den Ausschluss von Immobilienfinanzierungen in § 3 (1) d) dd) ihrer "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Debeka ARB 2012)" vor. |