Fahrrad
Version vom 7. September 2015, 11:15 Uhr von Codica (Diskussion | Beiträge) (→Sonderregeln für Radfahrergruppen)
Allgemeines
Siehe
Lastenanhänger
- Für den Lastenanhänger Croozer Cargo gibt es auch eine Weber-Kupplung.
- Siehe auch #Anhänger am Klapprad
Klapprad
Allgemeines
- Klapprad-Übersicht mit Beschreibungen einzelner Hersteller
- Faltrad-Shop mit ausführlicher Beschreibung
- Fahrrad-Shop mit Preisen teils unter der unverbindlichen Preisempfehlung
Brompton
- Brompton Kalkulator
- Bromptonauten (unabhängig, aber nicht unparteiisch)
Moulton
Siehe
Anhänger am Klapprad
Reparaturen
Ketteneinstellung
Routenplaner
Siehe Mobilität#Routenplaner
Verkehrsregeln
Sonderregeln für Radfahrergruppen
Für Radfahrergruppen ab 15 Personen (in Deutschland, Belgien; in der Schweiz ab 10 Personen) gelten Sonderregeln:
- Sie müssen keine Radwege benützen (Belgien[1])
- Sie können zu zweit nebeneinander fahren (Belgien[2], Deutschland, Frankreich[3]). In Frankreich müssen die Radfahrer sich jedoch hintereinander einordnen, wenn ein Auto den Überholvorgang z.B. durch Hupen anzeigt.[4]
- Sie können an Kreuzungen / Kreisverkehren den Verkehr anhalten (in Belgien: wenn sie von zwei besonders gekennzeichneten "Kapitänen" begleitet werden[5]). Dies gilt NICHT in Frankreich.[6]
Für Frankreich gibt es eine Broschüre zum Fahren in der Gruppe.