Fahrrad
Version vom 8. September 2015, 05:33 Uhr von Codica (Diskussion | Beiträge) (→Sonderregeln für Radfahrergruppen)
Allgemeines
Siehe
Lastenanhänger
- Für den Lastenanhänger Croozer Cargo gibt es auch eine Weber-Kupplung.
- Siehe auch #Anhänger am Klapprad
Klapprad
Allgemeines
- Klapprad-Übersicht mit Beschreibungen einzelner Hersteller
- Faltrad-Shop mit ausführlicher Beschreibung
- Fahrrad-Shop mit Preisen teils unter der unverbindlichen Preisempfehlung
Brompton
- Brompton Kalkulator
- Bromptonauten (unabhängig, aber nicht unparteiisch)
Moulton
Siehe
Anhänger am Klapprad
Reparaturen
Ketteneinstellung
Routenplaner
Siehe Mobilität#Routenplaner
Verkehrsregeln
Sonderregeln für Radfahrergruppen
Für Radfahrergruppen (Verband / Kolonne) ab 15 Personen (in Deutschland[1], Belgien; in der Schweiz ab 10 Personen) gelten Sonderregeln:
- Sie müssen keine Radwege benützen (Belgien[2])
- Sie können zu zweit nebeneinander fahren (Belgien[3], Deutschland[4], Frankreich[5]). In Frankreich müssen die Radfahrer sich jedoch hintereinander einordnen, wenn ein Auto den Überholvorgang z.B. durch Hupen anzeigt.[6]
- Sie können an Kreuzungen / Kreisverkehren den Verkehr anhalten (Deutschland[7], in Belgien: wenn sie von zwei besonders gekennzeichneten "Kapitänen" begleitet werden[8]). Dies gilt NICHT in Frankreich.[9]
Für Frankreich gibt es eine Broschüre zum Fahren in der Gruppe.
- ↑ Vgl. §27 StVO, Info der Polizei NRW
- ↑ Art. 43bis Code de la Route
- ↑ Art. 43bis Code de la Route
- ↑ https://www.polizei.nrw.de/steinfurt/artikel__2345.html
- ↑ http://ffct.org/wp-content/uploads/2014/03/les-bons-reflexes-pour-rouler-en-groupe.pdf
- ↑ Vgl. Art. R 431-7
- ↑ https://www.polizei.nrw.de/steinfurt/artikel__2345.html
- ↑ Art. 43bis Code de la Route
- ↑ http://www.cycloblog.fr/index.php?post/2012/01/09/Les-cyclistes-et-le-code-de-la-route