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==== Rechtsschutz bei Immobilien-Darlehen ====
 
==== Rechtsschutz bei Immobilien-Darlehen ====
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Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Immobilien-Darlehen aus:
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Viele (alle?) Rechtsschutzversicherungen schließen Immobilien-Darlehen aus:
    
* Einen solchen Ausschluss enthalten schon die [http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/rechtsschutzversicherung/ Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.] am Ende von Punkt 3.2.2.
 
* Einen solchen Ausschluss enthalten schon die [http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/rechtsschutzversicherung/ Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.] am Ende von Punkt 3.2.2.
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* Die Debeka sieht den Ausschluss von Immobilienfinanzierungen in § 3 (1) d) dd) ihrer "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Debeka ARB 2012)" vor.
 
* Die Debeka sieht den Ausschluss von Immobilienfinanzierungen in § 3 (1) d) dd) ihrer "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Debeka ARB 2012)" vor.
 
* Die [http://www.huk.de/kundenservice/versicherungsbedingungen.jsp HUK Coburg] sieht den Ausschluss ebenfalls am Ende von  § 3 (1) d) der [http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/rechtsschutz/bedingungen_rs.pdf Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013)] vor.
 
* Die [http://www.huk.de/kundenservice/versicherungsbedingungen.jsp HUK Coburg] sieht den Ausschluss ebenfalls am Ende von  § 3 (1) d) der [http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/rechtsschutz/bedingungen_rs.pdf Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013)] vor.
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* ebenso § 3 der  [http://www.dmb-rechtsschutz.de/dmb/pdf/AVI-ARB-111.pdf Bedingungen der LVM]
 
* Roland Rechtsschutz sieht den Ausschluss in § 3 d) dd) seine [http://www.roland-rechtsschutz.de/service/kundewerden/rechtsschutzbedingungen.jsp Rechtsschutzbedingungen] vor.
 
* Roland Rechtsschutz sieht den Ausschluss in § 3 d) dd) seine [http://www.roland-rechtsschutz.de/service/kundewerden/rechtsschutzbedingungen.jsp Rechtsschutzbedingungen] vor.
 
* Die [http://www.arag.de/service/fuer-rechtsanwaelte/ ARAG] sieht den Ausschluss am Ende von Punkt 1.4 zum § 3 in Teil B der "Verbundene Bedingungen Recht&Heim Aktiv" vor.
 
* Die [http://www.arag.de/service/fuer-rechtsanwaelte/ ARAG] sieht den Ausschluss am Ende von Punkt 1.4 zum § 3 in Teil B der "Verbundene Bedingungen Recht&Heim Aktiv" vor.
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Siehe zu den Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen auch die Übersicht [http://www.rsv-blog.de/arb-rechtsschutz-bedingungen im RSV-Blog].
    
== Steuer ==
 
== Steuer ==
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* [[Finanzsoftware]]
 
* [[Finanzsoftware]]
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== Finanzinformationsdienste ==
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* Bloomberg
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* [[Reuters]]
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== Übersicht über private Ausgaben ==
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Ein Beispielkontenplan für einen Privathaushalt findet sich bei http://html5-haushaltsbuch.de/kontenplan_howto.html .
    
== Geldalternativen ==
 
== Geldalternativen ==
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* [[BitCoin]]: Geld, das in einem Peer-to-Peer-System durch Rechenleistung erzeugt wird, und das beinahe endlich ist, da die Erzeugung von weiterem Geld wegen der einzusetzenden Rechenleistung sich nicht mehr rechnet.
 
* [[BitCoin]]: Geld, das in einem Peer-to-Peer-System durch Rechenleistung erzeugt wird, und das beinahe endlich ist, da die Erzeugung von weiterem Geld wegen der einzusetzenden Rechenleistung sich nicht mehr rechnet.
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== Weitere Begriffe aus der Finanzwelt ==
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=== Optionen ===
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Bei Optionen kann man folgende Positionen (Rollen) einnehmen:
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* long-Position: Der Inhaber eines Optionsrechts hat eine long-Position.
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* short-Position: Der Stillhalter eines Optionsrechts hat eine short-Position.
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Dies ist unabhängig, ob es sich um eine Verkaufs- (Put-) oder eine Kaufs- (Call-) Option handelt.
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Zur Berechnung der Optionsprämie siehe
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* https://www.deltavalue.de/zeitwert-option/
    
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